Kindergeld bei Work and Travel: Wie bekommst du es?
Hast du als Backpacker in Neuseeland weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Auf einen Blick
- Intro
- Step 1 - Was ist Kindergeld?
- Step 2 - Wer bekommt Kindergeld?
- Step 3 - Kindergeld beim Work and Travel
- Sonstiges - Sonstige Voraussetzungen
- Sonstiges - Kindergeld für Volljährige
- Oft gestellte Fragen
Nils (Team KiwiQuest)
Dass deine Eltern für dich bis zum vollendeten 18. Lebensahr Kindergeld vom Staat beziehen, hast du vielleicht schon gewusst. Wie aber schaut es danach aus? Und vor allem: Was passiert mit dem Kindergeld, wenn du ins Ausland gehst?
KiwiQuest hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt. Denn mal ehrlich, je mehr Geld regelmäβig aufs Konto geht, desto besser.
So ein Leben als Backpacker ist schlieβlich nicht einfach. Und ganz ohne Kohle geht’s nun mal leider schlecht.
Also, hier kommt die nackte Wahrheit übers Kindergeld bei Work and Travel. Bist du bereit?
Intro
Kindergeld, warum nicht?
Wir konnten während unser eigenen Work and Travel Reise nach Neuseeland leider kein Kindergeld bekommen, da wir schlichtweg zu alt waren. Schade!
Trotzdem kommt die Frage immer wieder. Daher haben wir uns mal hingesetzt und nachgeforscht. Hope this helps :-)
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Wenn du Neuseeland im eigenen Camper erkunden möchtest, sichere dir deinen Platz bitte so früh wie möglich. Wir werden diese Saison leider nicht alle unterbringen können!
Step 1 - Was ist Kindergeld?
Ein Kind aufzuziehen kostet Geld. Damit es ein bisschen einfacher wird, bekommen Eltern in Deutschland für jedes Kind das sogenannte Kindergeld, eine Steuerentlastung vom Tag der Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensahr.
Anmerkung:
Wie viel Geld ist das denn?
Seit dem 1.1.2018 bekommen Eltern für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 194 Euro. Beim dritten Kind gibt es 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro.
Anmerkung:
Wer zahlt das Kindergeld?
Das Kindergeld wird in Deutschland monatlich von den Familienkassen bezahlt. Deine Eltern müssen sich also in allen Angelegenheiten rund ums Kindergeld an ihre jeweilige Familienkasse wenden. Wenn du volljährig bist, kannst du selbst mit der Familienkasse in Verbindung treten.
Step 2 - Wer bekommt Kindergeld?
Den Anspruch auf Kindergeld haben entweder die leiblichen oder Adoptiveltern. In bestimmten Fällen bekommen das Kindergeld auch Stiefeltern, Groβeltern und Pflegeeltern, wenn sie minderjährige Kinder langfristig bei sich wohnen haben.
Anmerkung:
Also steht mir selbst das Geld gar nicht zu?
Nein, das Geld wird direkt an die Eltern ausgezahlt. Was mit dem Kindergeld geschieht, liegt ganz in ihrem Ermessen, sollte aber zu deinen Gunsten ausgegeben werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können deine Eltern veranlassen, dass das Kindergeld direkt an dich überwiesen wird, sofern du weiterhin Anspruch darauf hast.
Step 3 - Kindergeld beim Work and Travel
Die schlechte Nachricht ist, dass es im Normalfall kein Kindergeld bei Work and Travel Reisen gibt. Der Anspruch verfällt, sobald sich das Kind längere Zeit im Ausland befindet. Aber nicht verzagen! Es gibt ein paar Möglichkeiten:
Anmerkung:
Generell gilt: Deutschland muss Wohnsitz sein
Laut Gesetz gibt es Kindergeld nur dann, wenn das Kind in Deutschland auch seinen Wohnsitz hat oder sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäschen Wirtschaftsraumes befindet.
Wer auβerhalb dieser Gebiete weilt, hat nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Aufenthalt zeitlich begrenzt und im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung stattfindet. Technisch gesehen hast du als Backpacker während deines Working Holiday Abenteuers in Neuseeland also schlechte Karten.
Ausnahmen: So geht’s!
Folgende Wege gibt es, um auch als Backpacker in Neuseeland weiterhin Kindergeld zu beziehen.
Überbrückungszeit
Zwischen den Stühlen.
Sprachkurs
Do you speak English?
Praktikum
Ausbildung mit Sinn.
Wartesemester
Mehr als nur Däumchen drehen.
Sonstiges - Sonstige Voraussetzungen
Nicht immer sind Lebensumstände von Familien nur schwarz oder weiβ. Wenn es um Anspruch auf Kindergeld geht, müssen neben dem Alter noch andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Anmerkung:
Staatsangehörigkeit
Generell muss der Elternteil, der Anspruch auf Kindergeld erhebt, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch EU-Bürger können Kindergeld beantragen, wenn sie in Deutschland wohnen. Andere in Deutschland lebende Ausländer haben nur dann ein Anrecht auf Kindergeld, wenn sie bestimmte Aufenthaltstitel besitzen.
Anmerkung:
Wohnsitz
Deutsche Staatsbürger haben dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn die Eltern im Ausland leben, aber deutsche Staatsbürger sind, können sie dennoch Kindergeld beantragen. Das geht zum Beispiel dann, wenn sie in Deutschland weiterhin einkommenssteuerpflichtig oder im Ausland als Missionare oder Entwicklungshelfer tätig sind.
Sonstiges - Kindergeld für Volljährige
Wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, entfällt rein theoretisch der Anspruch auf Kindergeld. In den meisten Fällen zahlen die Familienkassen aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiter. Dazu musst du aber studieren oder eine Ausbildung machen.
Anmerkung:
Und wenn ich mit Studium/Ausbildung fertig bin?
Wenn du deine Ausbildung oder dein Studium abgeschlossen hast, bekommst du nur noch dann Kindergeld, wenn du dich in der Übergangszeit auf eine weitere Ausbildung oder ein neues Studium befindest. In dieser Zeit darfst du arbeiten (maximal 20 Wochenstunden) und Geld verdienen (maximal 450 Euro im Monat).
Anmerkung:
Was passiert, wenn ich eine Pause einlege?
Wenn du dein Studium oder deine Ausbildung beispielsweise wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorübergehend unterbrechen musst, hast du trotzdem weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Anmerkung:
Ich bin arbeitslos, was nun?
Wenn du weder studierst, noch eine Ausbildung machst, und bei der Agentur für Arbeit offiziell als arbeitslos gemeldet bist, dann zahlt die Familienkasse bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres weiter Geld. Einen Minijob darfst du in dieser Zeit ausführen und maximal 450 Euro im Monat verdienen.
Oft gestellte Fragen
Was andere KiwiQuester so wissen wollten...
User-Frage:
Wie finde ich heraus, ob ich Anspruch auf Kindergeld habe?
Wenn du deinen Working Travel Aufenthalt in Neuseeland planst, müssen du oder deine Eltern bei der für dich zuständigen Familienkasse anrufen. Schildere deine Umstände und stelle gegebenenfalls einen Antrag auf Fortzahlung des Kindergelds. Eine Liste aller Familienkassen bekommst du hier.
https://www.familienkasse-info.de/kindergeldkassen-deutschland.php
User-Frage:
Muss ich angeben, wenn ich ins Ausland gehe?
Ja, du musst die Familienkasse auf jeden Fall von deinen Plänen unterrichten. Im schlimmsten Fall bekommst du sonst eine saftige Rechnung und musst das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurück zahlen.
User-Frage:
Was passiert, wenn ich von meinem Working Travel zurück komme?
Wenn du weiterhin alle Voraussetzungen erfüllst, dich also beispielsweise nach deiner Rückkehr auf eine Ausbildung oder ein Studium bewirbst, hast du auf jeden Fall wieder Anspruch aufs Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch hier gilt: Ruf bei deiner Familienkasse an und füll einen Antrag aus.
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Wir wünschen dir ein super Abenteuer!
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